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Was ich für Sie tun kann ...
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![]() Im Bereich des Nachbarrechts werde ich für Sie tätig, wenn nachbarlicher Streit besteht, z.B. … weil die Mauer, der Zaun, die Hecke auf und an der Grundstücksgrenze ein Problem sind … … weil das Nachbargrundstück für die Ausführung von Reparaturmaßnahmen betreten werden muß … … weil Regenwasser auf das Nachbargrundstück läuft … … weil eine notwenige Mitbenutzung eines anderen Grundstücks verweigert wird … … weil Laub, Fallobst, überhängende Äste ein Ärgernis sind … … weil der Gartenzwerg als Beleidigung empfunden wird … … weil ein Windfang die Sicht versperrt … In solchen und ähnlichen Fällen berate ich Sie über Ihre Rechtsansprüche sowie über Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung z.B. durch Mediation. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch vor Gericht und in schiedsgerichtlichen Verfahren. << zurück |
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